Sonderurlaub kannst Du aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen beantragen.
Wir haben die Höchstausmaße kurz zusammengefasst:
1) Bei Übersiedlung des Bediensteten
a) bei bestehendem eigenen Haushalt bis zu 2 Tage
b) ansonsten 1 Tag
Bei einer Übersiedelung eines Haushaltes mit Kindern in einen anderen Wohnort
können bis zu 3 Tage gewährt werden (Gemeindewechsel).
2) Bei Verehelichung
a) des Bediensteten bis zu 3 Tage
b) eines nahen Angehörigen gem § 76 (2) BDG 1979 1 Tag
3) Bei der Niederkunft
der Gattin des Bediensteten oder der
mit dem Bediensteten im gemeinsamen Haushalt
lebenden Lebensgefährtin bis zu 2 Tage
4) Bei der Silbernen Hochzeit des Bediensteten 1 Tag
5) Bei der Silbernen oder Goldenen Hochzeit der Eltern 1 Tag
6) Bei Todesfällen
a) sofern es sich um den Tod des Ehegatten,
des Lebensgefährten, der Eltern einschließlich Wahl-,
Pflege- und Stiefeltern, der Kinder einschließlich
Wahl-, Pflege- und Stiefkinder handelt bis zu 3 Tage
b) sofern es sich um den Tod der Geschwister,
Großeltern und Schwiegereltern oder naher Angehöriger,
die mit dem Bediensteten im gemeinsamen
Haushalt lebten handelt bis zu 2 Tage
c) sofern es sich um den Tod sonstiger naher
Angehöriger, die mit dem Bediensteten nicht im
gemeinsamen Haushalt lebten handelt 1 Tag


